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Organisation & Alltag1. Mai 202610 Min. Lesezeit

Ferienregelung getrennte Eltern Österreich 2026 | Zweiheim.at

Die Ferienregelung für getrennte Eltern in Österreich ist gesetzlich nicht fix vorgegeben — was bedeutet das für Ihren Familienalltag? Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt bewährte Modelle für die Ferienaufteilung und gibt konkrete Tipps, wie Sie als getrennte Eltern gemeinsam eine faire Lösung für Ihre Kinder finden.

Ferien sollten für Kinder die schönste Zeit des Jahres sein. Für getrennte Eltern bedeuten sie aber oft auch: Verhandlungen, Unsicherheit und manchmal handfeste Konflikte. Wer verbringt Weihnachten mit den Kindern? Wie werden die langen Sommerferien aufgeteilt? Darf der andere Elternteil einfach mit dem Kind ins Ausland fahren?

Diese Fragen betreffen in Österreich hunderttausende Familien. Laut Statistik Austria lebten 2023 rund 200.000 Kinder unter 15 Jahren in Ein-Eltern-Haushalten — und das ist nur ein Teil jener Familien, die eine Ferienregelung brauchen. Dazu kommen alle Trennungsfamilien mit Wechselmodell oder geregeltem Kontaktrecht.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick: von den rechtlichen Grundlagen über praktische Aufteilungsmodelle bis hin zu konkreten Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Damit Sie und Ihr Kind entspannt in die Ferien starten können.

Rechtliche Grundlagen der Ferienregelung für getrennte Eltern

In Österreich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ferienregelung für getrennte Eltern. Das klingt zunächst unbefriedigend — bedeutet aber auch: Sie haben als Eltern großen Gestaltungsspielraum.

Was sagt das ABGB?

Die relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB):

  • § 138 ABGB — Das Kindeswohl ist das oberste Leitprinzip bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen.
  • §§ 187–192 ABGB — Das Kontaktrecht (früher "Besuchsrecht") regelt den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteil. Es umfasst ausdrücklich auch Ferienzeiten und Urlaube.
  • § 177 ABGB — Nach Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame Obsorge beider Elternteile grundsätzlich aufrecht.

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation einer Familienrechtsanwältin oder eines Familienrechtsanwalts.

Einvernehmliche Regelung hat Vorrang

Das österreichische Familienrecht setzt klar auf Eigenverantwortung der Eltern. Einvernehmliche Vereinbarungen zwischen den Eltern haben ausdrücklich Vorrang vor gerichtlichen Entscheidungen.

Erst wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Bezirksgericht im sogenannten Außerstreitverfahren. Das Gericht orientiert sich dabei immer am Kindeswohl — und an einem Grundsatz, den der OGH im Oktober 2025 nochmals bekräftigt hat: Gleichwertige Elternteile sollen auch gleichwertige Ferienzeiten haben.

Schulferien Österreich 2025/2026 — Die Planungsgrundlage

Bevor Sie eine Ferienregelung vereinbaren, brauchen Sie die konkreten Ferientermine als Basis. Ab Schuleintritt des Kindes sind Urlaubszeiten zwingend an den Schulferienkalender gebunden.

Hier die wichtigsten Ferientermine für das Schuljahr 2025/2026 im Überblick:

Ferienart Zeitraum Bundesland-Hinweis
Herbstferien 27.–31. Oktober 2025 Österreichweit einheitlich
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 – 6. Jänner 2026 Österreichweit einheitlich
Semesterferien 2.–7. Februar 2026 Österreichweit einheitlich
Osterferien Variiert je Bundesland Meist Ende März / Anfang April 2026
Pfingstferien Variiert je Bundesland Einige Bundesländer haben zusätzliche freie Tage
Sommerferien Je nach Bundesland 9–10 Wochen z. B. Tirol: ab 5. Juli 2025; Wien: abweichend

Tipp: Die aktuellen Ferientermine für Ihr Bundesland finden Sie immer aktuell auf bmb.gv.at — dem offiziellen Portal des Bundesministeriums für Bildung.

Die Sommerferien dauern in Österreich neun bis zehn Wochen und stellen damit den größten zusammenhängenden Regelungsbedarf für getrennte Eltern dar. Hier lohnt es sich besonders, frühzeitig eine klare Vereinbarung zu treffen.

Bewährte Modelle für die Ferienregelung getrennte Eltern

Wie Sie die Ferien konkret aufteilen, hängt von Ihrer Betreuungssituation ab. Grundsätzlich gibt es zwei Ausgangslagen: Hauptbetreuung bei einem Elternteil oder Wechselmodell / Doppelresidenz.

Modell 1: Hauptbetreuung mit erweitertem Ferienkontakt

Wenn das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, hat der andere Elternteil im Alltag weniger Betreuungszeit. Bei der Ferienregelung wird dieser Unterschied häufig ausgeglichen.

Typische Regelungen in der Praxis:

  • Der nicht-hauptbetreuende Elternteil erhält in den Sommerferien vier bis fünf Wochen zusammenhängende Zeit mit dem Kind.
  • Weihnachten, Ostern und andere Feiertage werden im jährlichen Wechsel aufgeteilt.
  • Kurze Ferien (Herbst, Semester) gehen abwechselnd oder hälftig an beide Elternteile.

Modell 2: Wechselmodell / Doppelresidenz

Beim Wechselmodell verbringt das Kind ohnehin annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Hier empfiehlt sich für die Ferien eine hälftige Aufteilung — oder eine klare Zuordnung einzelner Ferienabschnitte.

Viele Familien im Wechselmodell nutzen das Wechselprinzip: Gerade Jahre verbringt das Kind Weihnachten bei Elternteil A, ungerade Jahre bei Elternteil B. Das schafft Planbarkeit und vermeidet jährliche Verhandlungen.

Tipp: Legen Sie das Wechselprinzip schriftlich fest — am besten mit konkreten Übergabezeitpunkten und -orten. Das erspart Ihnen in der Hochsaison viel Stress.

Schritt-für-Schritt: So erstellen Sie einen Ferienplan

Familienberatungsstellen empfehlen einhellig: Erstellen Sie den Ferienplan zu Jahresbeginn, nicht erst kurz vor den Ferien. So haben beide Elternteile und das Kind ausreichend Vorlaufzeit.

  1. Ferientermine recherchieren — Laden Sie den aktuellen Schulferienkalender Ihres Bundeslandes von bmb.gv.at herunter.
  2. Betreuungsmodell klären — Legen Sie fest, ob Sie von einer Hauptbetreuung oder einem Wechselmodell ausgehen. Das ist die Basis für die Aufteilung.
  3. Prioritäten besprechen — Welche Ferien sind für wen besonders wichtig? Weihnachten, Geburtstage, Familientraditionen? Tauschen Sie sich offen aus.
  4. Konkreten Zeitplan erstellen — Ordnen Sie jeden Ferienabschnitt schriftlich einem Elternteil zu. Inklusive genauem Datum, Uhrzeit und Übergabeort.
  5. Übergabemodalitäten festlegen — Wo und wann übergeben Sie das Kind? Wer holt ab, wer bringt zurück?
  6. Auslandsreisen klären — Planen Sie Urlaube ins Ausland? Dann rechtzeitig die Zustimmung des anderen Elternteils einholen (mehr dazu weiter unten).
  7. Schriftlich festhalten und unterschreiben — Eine unterzeichnete Vereinbarung schützt beide Seiten und gibt dem Kind Sicherheit.
  8. Gegebenenfalls gerichtlich bestätigen lassen — Für maximale Rechtssicherheit kann die Vereinbarung beim Bezirksgericht protokolliert werden.

Auslandsurlaub mit dem Kind — Was Sie unbedingt wissen müssen

Ein häufiger Streitpunkt: Ein Elternteil möchte mit dem Kind ins Ausland fahren. Was ist rechtlich erlaubt?

Bei gemeinsamer Obsorge — dem Regelfall nach Trennung oder Scheidung in Österreich — gilt: Auslandsreisen erfordern grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils. Das ergibt sich aus § 162 ABGB analog und der Praxis der österreichischen Gerichte.

Was tun, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

  • Gespräch suchen — Oft hilft ein klärendes Gespräch oder eine Mediation. Vielleicht gibt es konkrete Bedenken, die ausgeräumt werden können.
  • Antrag beim Pflegschaftsgericht — Verweigert der andere Elternteil die Zustimmung ohne triftigen Grund, können Sie beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht) eine gerichtliche Genehmigung beantragen.
  • Reisepass und Vollmacht — Für Reisen in viele Länder benötigen Kinder bei Reise mit nur einem Elternteil eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils. Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Ziellandes.

Tipp: Klären Sie Auslandsreisen immer frühzeitig und schriftlich. Eine E-Mail mit Reisedaten, Reiseziel und Unterkunft gilt als Dokumentation der Zustimmung — und schützt Sie im Streitfall.

Was gilt, wenn der andere Elternteil einfach abreist?

Das unerlaubte Verbringen eines Kindes ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann als internationale Kindesentführung gewertet werden — auch wenn es sich um einen Elternteil handelt. Das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung regelt in solchen Fällen die Rückführung des Kindes.

Wenn keine Einigung möglich ist — Gerichtliche Ferienregelung

Manchmal ist eine einvernehmliche Lösung trotz aller Bemühungen nicht möglich. In diesem Fall haben Sie folgende Optionen:

Mediation

Vor einem Gerichtsverfahren empfiehlt sich der Weg über eine Familienmediation. Ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren helfen dabei, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln — ohne das Konfliktpotenzial eines Gerichtsverfahrens.

Anlaufstellen in Österreich:

  • Österreichischer Bundesverband für Mediation (ÖBM)
  • Familienberatungsstellen der Länder (oft kostenlos oder einkommensabhängig)
  • Familiengerichtshilfe des Bundesministeriums für Justiz

Gerichtliche Regelung

Scheitert auch die Mediation, können Sie beim zuständigen Bezirksgericht im Außerstreitverfahren eine Ferienregelung beantragen. Das Gericht wird:

  • Beide Elternteile anhören
  • Gegebenenfalls das Kind befragen (ab einem Alter, in dem das Kind seinen Willen äußern kann)
  • Eine Regelung treffen, die dem Kindeswohl entspricht

Wichtig zu wissen: Verweigert ein Elternteil das gerichtlich festgelegte Kontaktrecht — auch in den Ferien — stehen dem anderen Elternteil Zwangsmittel zur Verfügung. Dazu zählen Beugestrafen und Verhaltensanordnungen nach dem Außerstreitgesetz.

Praktische Tipps für eine entspannte Ferienregelung

  1. Früh planen, nicht auf den letzten Drücker. Starten Sie die Ferienplanung idealerweise im Jänner für das gesamte Jahr. Familienberatungsstellen empfehlen dies einhellig — und die Erfahrung zeigt, dass frühzeitige Planung Konflikte in der Hochsaison massiv reduziert.

  2. Alles schriftlich festhalten. Eine mündliche Absprache mag gut gemeint sein — sie ist aber im Streitfall schwer nachzuweisen. Halten Sie Ferienzeiten, Übergabezeitpunkte und -orte schriftlich fest. Apps wie Zweiheim.at können dabei helfen, Vereinbarungen strukturiert zu dokumentieren und Kommunikation sachlich zu halten.

  3. Das Wechselprinzip konsequent anwenden. Legen Sie für Weihnachten, Ostern und andere Hauptferienzeiten fest, welcher Elternteil in geraden und welcher in ungeraden Jahren dran ist. Das erspart jährliche Verhandlungen und gibt dem Kind Planbarkeit.

  4. Das Kind altersgerecht einbeziehen. Kinder ab einem gewissen Alter haben eigene Wünsche und Freundschaften — das sollte in die Planung einfließen. Nicht als Veto, aber als wichtiger Faktor für das Wohlbefinden des Kindes.

  5. Flexibilität als Grundhaltung. Manchmal kommen unvorhergesehene Ereignisse dazwischen — Krankheit, Familienfeier, schulische Termine. Wer grundsätzlich zur Flexibilität bereit ist, bekommt diese Bereitschaft in der Regel auch zurück.

Fazit

Die Ferienregelung für getrennte Eltern in Österreich mag auf den ersten Blick kompliziert wirken — weil es keine gesetzliche Einheitslösung gibt. Aber genau das ermöglicht Ihnen als Eltern, eine Lösung zu finden, die wirklich zu Ihrer Familie passt.

Der wichtigste Grundsatz: Frühzeitig, schriftlich und im Sinne des Kindes. Wer den Ferienplan zu Jahresbeginn gemeinsam erstellt, klare Übergabezeiten vereinbart und das Wechselprinzip für Hauptferienzeiten nutzt, legt die Basis für entspannte Ferien — für das Kind und für beide Elternteile.

Trennung ist schwer. Aber gute Koelternschaft ist möglich. Und Kinder, die wissen, dass sie bei beiden Elternteilen willkommen sind, tragen diese Sicherheit ihr ganzes Leben mit sich.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine gesetzliche Ferienregelung für getrennte Eltern in Österreich?

Nein, eine gesetzlich vorgeschriebene Ferienaufteilung existiert in Österreich nicht. Das Kontaktrecht nach §§ 187 ff. ABGB umfasst zwar ausdrücklich Ferienzeiten — die konkrete Aufteilung muss aber einvernehmlich vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden. Einvernehmliche Lösungen haben dabei immer Vorrang.

Was passiert, wenn sich die Eltern nicht auf eine Ferienregelung einigen können?

Zunächst empfiehlt sich der Weg über eine Familienmediation. Scheitert auch das, kann jeder Elternteil beim zuständigen Bezirksgericht im Außerstreitverfahren eine Regelung beantragen. Das Gericht entscheidet dann auf Basis des Kindeswohls.

Brauche ich die Zustimmung des anderen Elternteils für einen Auslandsurlaub mit dem Kind?

Ja, bei gemeinsamer Obsorge ist die Zustimmung des anderen Elternteils für Auslandsreisen grundsätzlich erforderlich. Verweigert der andere Elternteil die Zustimmung ohne triftigen Grund, kann eine gerichtliche Genehmigung beim Pflegschaftsgericht beantragt werden. Holen Sie die Zustimmung immer schriftlich ein.

Wie werden die langen Sommerferien am fairsten aufgeteilt?

Bei neun bis zehn Wochen Sommerferien empfiehlt sich eine hälftige Aufteilung — also etwa vier bis fünf Wochen pro Elternteil. Viele Familien teilen die Sommerferien in zwei Blöcke auf, wobei die Reihenfolge jährlich wechselt. Wichtig ist eine klare schriftliche Vereinbarung mit konkreten Übergabedaten.

Kann das Kind selbst mitentscheiden, bei wem es die Ferien verbringt?

Der Wille des Kindes ist ein wichtiger Faktor — besonders je älter das Kind wird. Gerichte berücksichtigen den geäußerten Willen des Kindes bei Entscheidungen zum Kontaktrecht. Allerdings liegt die Entscheidungsverantwortung bei den Eltern bzw. dem Gericht, nicht beim Kind. Das Kind sollte nicht in Loyalitätskonflikte gebracht werden.

Was tun, wenn der andere Elternteil das Kind in den Ferien nicht zurückbringt?

Wenn ein Elternteil das Kind nach den vereinbarten Ferien nicht zurückgibt, handelt es sich um eine Verletzung des Kontaktrechts. Sie können beim Bezirksgericht sofortige Maßnahmen beantragen — das Gericht kann Beugestrafen verhängen und die Rückgabe des Kindes anordnen. Bei Auslandsfällen greift das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung.

Dieser Artikel ist ein Beitrag von Zweiheim.at

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