A family supports each other during an adoption process, holding hands over important documents.
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Recht & Finanzen19. Juni 202610 Min. Lesezeit

Scheidung Kinder Österreich: Der erste Schritt | Zweiheim.at

Eine Scheidung mit Kindern in Österreich ist einer der schwierigsten Schritte, den Eltern gemeinsam gehen müssen — aber mit der richtigen Vorbereitung lässt er sich strukturiert und kindgerecht gestalten. Dieser Artikel erklärt, welche rechtlichen Schritte nötig sind, wie Sie Ihre Kinder schützen und welche Fehler Sie von Anfang an vermeiden sollten.


Die Entscheidung zur Trennung ist gefallen. Vielleicht schon seit Wochen, vielleicht erst seit gestern. Was jetzt kommt, fühlt sich für viele Eltern überwältigend an — nicht nur wegen der eigenen Gefühle, sondern vor allem wegen der Kinder.

Was wird das für sie bedeuten? Wie soll das mit dem Alltag funktionieren? Und wo fängt man überhaupt an?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über den ersten Schritt bei einer Scheidung mit Kindern in Österreich: Was ist rechtlich geregelt, was müssen Sie sofort klären, und wie schützen Sie Ihre Kinder so gut wie möglich durch diesen Prozess.


Die zwei Wege: Einvernehmlich oder strittig?

Die erste und wichtigste Weichenstellung bei einer Scheidung mit Kindern in Österreich ist die Frage: Können Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gemeinsam handeln — oder nicht?

Das österreichische Recht kennt zwei Formen der Scheidung, die sich grundlegend unterscheiden.

Die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)

Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellere, kostengünstigere und für alle Beteiligten schonendere Weg. Voraussetzung ist, dass die eheliche Gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist und beide Parteien gemeinsam den Antrag stellen.

Für die einvernehmliche Scheidung benötigen Sie:

  • Eine schriftliche Vereinbarung über Unterhalt und Vermögensaufteilung
  • Eine Regelung zu Obsorge, Hauptwohnsitz und Kontaktrecht der Kinder
  • Einen gemeinsamen Antrag bei Gericht
  • Bei minderjährigen Kindern: eine verpflichtende Elternberatung (mehr dazu weiter unten)

Tipp: Bei einer einvernehmlichen Scheidung können beide Parteien gemeinsam nur einen Anwalt beauftragen oder sogar ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht erscheinen. Das spart Kosten und Zeit.

Die strittige Scheidung

Wenn keine Einigung möglich ist, klagt ein Ehepartner den anderen auf Scheidung. Hier besteht Anwaltspflicht für beide Seiten. Das Verfahren ist länger, teurer und emotional belastender — besonders für die Kinder.

Tipp: Auch wenn die Fronten verhärtet erscheinen, lohnt es sich, eine Familienmediation zu versuchen, bevor man den strittigen Weg einschlägt. Mediatoren helfen, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten — oft auch dann, wenn die direkte Kommunikation kaum noch funktioniert.


Was bei Scheidung mit Kindern in Österreich geregelt werden muss

Sobald minderjährige Kinder betroffen sind, wird die Scheidung komplexer — und das zu Recht. Das Gericht hat stets das Kindeswohl als obersten Maßstab zu berücksichtigen. Vier Kernthemen müssen zwingend geregelt werden:

Thema Was bedeutet das? Gesetzliche Grundlage
Obsorge Wer trifft wichtige Entscheidungen für das Kind? §§ 137 ff. ABGB
Hauptwohnsitz Bei welchem Elternteil lebt das Kind primär? § 177 ABGB
Kontaktrecht Wie oft sieht das Kind den anderen Elternteil? § 186 ABGB
Unterhalt Wie viel zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil? § 231 ABGB

Obsorge: Der gesetzliche Regelfall in Österreich

Die gemeinsame Obsorge beider Elternteile ist in Österreich nach § 177 ABGB der gesetzliche Regelfall — und zwar auch nach der Scheidung. Das bedeutet: Beide Elternteile entscheiden gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes, wie Schulwahl, medizinische Behandlungen oder Auslandsreisen.

Die gemeinsame Obsorge setzt voraus, dass die Eltern trotz Trennung in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kommunizieren und zu kooperieren.

Hauptwohnsitz und Kontaktrecht

Auch wenn beide Eltern die Obsorge teilen, muss festgelegt werden, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat — also bei welchem Elternteil es primär lebt. Der andere Elternteil erhält ein geregeltes Kontaktrecht, das im Detail vereinbart oder vom Gericht festgelegt wird.

Ab dem 14. Lebensjahr hat das Kind in Österreich das Recht, selbst Anträge bezüglich Obsorge oder Kontaktrecht beim Gericht einzubringen.


Unterhalt berechnen: So funktioniert es in Österreich

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils — also in der Regel desjenigen, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Die österreichische Rechtsprechung orientiert sich dabei an folgenden Prozentsätzen:

Alter des Kindes Prozentsatz des Nettoeinkommens
Unter 6 Jahre 16 %
6 bis 10 Jahre 18 %
10 bis 15 Jahre 20 %
Über 15 Jahre 22 %

*Quelle: Österreichische Rechtsprechung, u. a. scheidungsanwalt-kaltseis.at*

Ein konkretes Beispiel

Ein Vater verdient netto 2.500 Euro monatlich. Sein Kind ist 8 Jahre alt und lebt hauptsächlich bei der Mutter.

Der monatliche Unterhalt berechnet sich so: 2.500 € × 18 % = 450 € pro Monat.

Wichtig: Zusätzlich zu diesen Prozentsätzen gibt es jährlich angepasste Regelbedarfssätze, die vom Justizministerium veröffentlicht werden. Für aktuelle Beträge für 2025/2026 empfiehlt sich eine Anfrage beim Justizministerium oder die Beratung durch einen Familienrechtsanwalt.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir dringend die Konsultation einer Familienrechtsanwältin oder eines Familienrechtsanwalts.


Die Pflichtberatung: Was Eltern wissen müssen

Seit 2013 sind Eltern mit minderjährigen Kindern bei einer einvernehmlichen Scheidung gesetzlich verpflichtet, vor Abschluss der Scheidung eine Elternberatung zu absolvieren (§ 95 Abs. 1a AußStrG).

Diese Beratung ist keine Hürde, sondern eine echte Chance. Sie hilft Eltern dabei:

  • Die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen
  • Konflikte sachlich zu klären, bevor sie vor Gericht landen
  • Konkrete Vereinbarungen zu Alltag, Betreuung und Kommunikation zu erarbeiten

Anerkannte Anbieter dieser Beratung sind zum Beispiel Rainbows Österreich oder andere staatlich anerkannte Familienberatungsstellen. Die Beratung ist in der Regel kostenlos oder kostengünstig.


Wie Sie Ihre Kinder durch die Scheidung begleiten

Das Rechtliche ist das eine. Das Menschliche ist das andere — und für die Kinder oft das Entscheidendere.

Das Gespräch mit den Kindern

Kinder sollten möglichst frühzeitig und altersgerecht über die bevorstehende Trennung informiert werden. Experten der Elternbildung empfehlen: Kinder brauchen Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Sie müssen wissen, wie ihr Alltag danach aussieht.

Was bei diesem Gespräch wichtig ist:

  • Möglichst beide Elternteile gemeinsam sprechen mit dem Kind
  • Klare, ehrliche Sprache — keine falschen Versprechungen
  • Betonen: Die Trennung ist nicht die Schuld des Kindes
  • Verlustängste ernst nehmen und aktiv ansprechen
  • Den anderen Elternteil nicht schlechtmachen — niemals

Loyalitätskonflikte vermeiden

Kinder brauchen die Erlaubnis beider Elternteile, beide zu lieben. Loyalitätskonflikte — wenn Kinder das Gefühl haben, sich zwischen Mama und Papa entscheiden zu müssen — gehören laut Fachstellen zu den größten Belastungen, die Kinder in Trennungssituationen erleben.

Tipp: Rainbows Österreich bietet spezielle Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche an, die eine Trennung oder Scheidung der Eltern erleben. Diese Angebote können Kindern helfen, ihre Gefühle zu verarbeiten — unabhängig vom Elternkonflikt.


Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

Hier ist eine strukturierte Übersicht, wie Sie den ersten Schritt einer Scheidung mit Kindern in Österreich angehen:

  1. Klären Sie, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist. Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin — sachlich, wenn nötig mit Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators.

  2. Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente. Dazu gehören: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, amtliche Lichtbildausweise, Meldebestätigungen und Einkommensnachweise.

  3. Informieren Sie Ihre Kinder altersgerecht. Möglichst gemeinsam, ehrlich und ohne Schuldzuweisungen.

  4. Absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung. Nutzen Sie diese aktiv — sie ist mehr als eine Pflichtübung.

  5. Treffen Sie keine vorschnellen Vereinbarungen unter emotionalem Druck. Besonders Entscheidungen zu Obsorge, Hauptwohnsitz und Unterhalt sollten wohlüberlegt sein.

  6. Planen Sie Ihre Finanzen realistisch. Zwei getrennte Haushalte bedeuten höhere Lebenshaltungskosten. Frühzeitige Budgetplanung schützt beide Seiten.

  7. Reichen Sie den gemeinsamen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein — mit der schriftlichen Vereinbarung zu allen geregelten Punkten.


Praktische Tipps für den Start

  1. Mediation vor Gericht. Wenn die Kommunikation schwierig ist, holen Sie sich professionelle Unterstützung durch einen Familienmediator. Das spart langfristig Zeit, Geld und emotionale Energie — für Sie und Ihre Kinder.

  2. Digitale Organisation des Alltags. Nach der Scheidung müssen Betreuungszeiten, Ausgaben und Kommunikation neu geregelt werden. Tools wie Zweiheim.at helfen getrennten Eltern, den Alltag strukturiert zu organisieren — von der Unterhaltsberechnung bis zum geteilten Betreuungskalender.

  3. Rechtsberatung frühzeitig einholen. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine einmalige Beratung durch eine Familienrechtsanwältin oder einen Familienrechtsanwalt sinnvoll — besonders wenn es um komplexe Vermögensfragen geht.

  4. Unterstützung für sich selbst suchen. Scheidung ist auch für Erwachsene ein Verlust. Psychologische Beratung oder Selbsthilfegruppen können helfen, den eigenen Stress zu reduzieren — was wiederum den Kindern zugutekommt.

  5. Vereinbarungen schriftlich festhalten. Mündliche Absprachen sind gut gemeint, aber schriftliche Vereinbarungen schaffen Klarheit und vermeiden spätere Konflikte.


Fazit

Eine Scheidung mit Kindern in Österreich ist kein einfacher Weg — aber er ist gestaltbar. Die entscheidende Weichenstellung am Anfang ist die Frage nach der einvernehmlichen oder strittigen Scheidung. Je früher Sie sich informieren, Dokumente sammeln und die notwendigen Beratungen in Anspruch nehmen, desto ruhiger wird der Prozess für alle Beteiligten.

Das Wichtigste bleibt dabei immer das Gleiche: Ihre Kinder brauchen beide Elternteile. Sie brauchen Stabilität, Ehrlichkeit und die Gewissheit, dass die Trennung nicht ihre Schuld ist.

Der erste Schritt ist oft der schwerste. Aber er ist machbar — und Sie müssen ihn nicht alleine gehen.


Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung mit Kindern in Österreich?

Bei vollständigen Unterlagen und einer fertigen Vereinbarung kann eine einvernehmliche Scheidung in Österreich innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Die Dauer hängt von der Auslastung des zuständigen Bezirksgerichts und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung muss vor dem Gerichtstermin absolviert werden.

Wer bekommt das Sorgerecht (die Obsorge) nach der Scheidung?

In Österreich ist die gemeinsame Obsorge beider Elternteile der gesetzliche Regelfall — auch nach der Scheidung. Das bedeutet, beide Elternteile entscheiden gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder keine Einigung möglich ist, kann das Gericht eine andere Regelung treffen.

Muss ich bei einer Scheidung einen Anwalt beauftragen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist keine Anwaltspflicht vorgeschrieben — beide Parteien können gemeinsam ohne Anwalt vor Gericht erscheinen oder gemeinsam einen Anwalt beauftragen. Bei einer strittigen Scheidung hingegen besteht für beide Seiten Anwaltspflicht.

Ab welchem Alter darf mein Kind selbst entscheiden, bei wem es lebt?

Ab dem 14. Lebensjahr hat ein Kind in Österreich das Recht, selbst Anträge bezüglich Obsorge oder Kontaktrecht beim Gericht einzubringen. Jüngere Kinder werden vom Gericht zwar angehört, ihre Wünsche fließen aber als ein Faktor unter mehreren in die Entscheidung ein — das Kindeswohl bleibt der oberste Maßstab.

Was passiert, wenn wir uns über den Unterhalt nicht einigen können?

Wenn keine Einigung über den Kindesunterhalt möglich ist, entscheidet das Bezirksgericht im Außerstreitverfahren. Das Gericht orientiert sich dabei an den geltenden Prozentsätzen des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie an den aktuellen Regelbedarfssätzen des Justizministeriums. Eine Familienrechtsanwältin oder ein Familienrechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen.

Wo finde ich die gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung in Österreich?

Anerkannte Anbieter der verpflichtenden Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG sind zum Beispiel Rainbows Österreich, staatlich anerkannte Familienberatungsstellen oder das Rote Kreuz. Die Beratung ist in der Regel kostenlos oder kostengünstig. Ihr zuständiges Bezirksgericht oder die Gemeinde kann Ihnen Anbieter in Ihrer Region nennen.

Dieser Artikel ist ein Beitrag von Zweiheim.at

Die App für getrennte Eltern in Österreich — Unterhalt berechnen, Betreuung planen, sachlich kommunizieren.