Sommerferien Regelung Trennung Österreich 2026 | Zweiheim.at
Die Sommerferien sind für Trennungsfamilien oft die herausforderndste Zeit des Jahres — denn neun Wochen wollen fair aufgeteilt sein. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche gesetzlichen Grundlagen in Österreich gelten, wie die Sommerferien 2026 bundeslandspezifisch aussehen und wie Sie eine Ferienregelung finden, die für Ihre Kinder wirklich funktioniert.
Die Schulranzen sind gepackt, die Sonne scheint — und plötzlich steht die Frage im Raum: Wer verbringt die Sommerferien mit den Kindern, und wie lange? Für getrennte Eltern ist dieser Moment jedes Jahr aufs Neue eine Herausforderung.
Was viele nicht wissen: Es gibt in Österreich keine gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Sommerferien. Das bedeutet sowohl Freiheit als auch Verantwortung — denn Sie als Eltern gestalten diese Zeit selbst.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das österreichische Recht wirklich vorschreibt, wie die konkreten Ferientermine 2026 aussehen und wie Sie eine Regelung finden, die Ihren Kindern Stabilität gibt und unnötige Konflikte vermeidet.
Was das österreichische Recht zur Sommerferien Regelung bei Trennung sagt
Viele getrennte Eltern gehen davon aus, dass es eine klare gesetzliche Vorschrift gibt — etwa eine hälftige Aufteilung der Ferien. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Das **ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)** regelt die Grundlagen:
- §179 ABGB sieht die gemeinsame Obsorge beider Elternteile als Regelfall vor
- §187 ABGB schützt das Kontaktrecht des nicht-hauptbetreuenden Elternteils
- §138 ABGB stellt das Kindeswohl als oberstes Entscheidungskriterium fest
Eine gesetzlich fixierte Ferienaufteilungsquote existiert in Österreich schlicht nicht. Gerichte orientieren sich stattdessen an den Umständen des Einzelfalls: dem Alter des Kindes, der bisherigen Betreuungsrealität und vor allem dem Kindeswohl.
Wichtig: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Familienrechtsanwält:in oder eine Familienberatungsstelle wie die Familiengerichtshilfe.
Was gilt als Mindestorientierung?
Laut familienrechtsinfo.at kann der nicht-hauptbetreuende Elternteil pro Jahr mindestens zwei Wochen gemeinsamen Urlaub mit dem Kind beanspruchen. Das ist jedoch ein Orientierungswert, keine starre Obergrenze.
Bei gutem Einvernehmen — und das ist die gute Nachricht — sind längere gemeinsame Zeiten möglich und werden von Expert:innen ausdrücklich empfohlen.
Sommerferien 2026 in Österreich: Alle Termine im Überblick
Bevor Sie mit der Planung beginnen, brauchen Sie die konkreten Ferientermine für Ihr Bundesland. Die Sommerferien 2026 variieren je nach Bundesland deutlich:
| Bundesland | Ferienbeginn | Ferienende | Dauer |
|---|---|---|---|
| Wien | 04.07.2026 | 06.09.2026 | 9 Wochen |
| Niederösterreich | 04.07.2026 | 06.09.2026 | 9 Wochen |
| Burgenland | 04.07.2026 | 06.09.2026 | 9 Wochen |
| Kärnten | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
| Oberösterreich | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
| Salzburg | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
| Steiermark | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
| Tirol | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
| Vorarlberg | 11.07.2026 | 13.09.2026 | 9 Wochen |
Österreichs Sommerferien dauern je nach Bundesland neun bis zehn Wochen — im europäischen Vergleich liegt Österreich damit im unteren Mittelfeld.
Tipp: Wenn die Eltern in unterschiedlichen Bundesländern wohnen, gelten die Ferienzeiten des Bundeslandes, in dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist. Prüfen Sie das vorab, um Planungsfehler zu vermeiden.
Häufige Modelle für die Sommerferien Regelung nach Trennung
Wie teilen Familien die Sommerferien konkret auf? Es gibt kein universell richtiges Modell — aber einige Varianten haben sich in der Praxis bewährt.
Modell 1: Hälftige Aufteilung
Jeder Elternteil bekommt die Hälfte der Sommerferien — also bei neun Wochen je viereinhalb Wochen. Dieses Modell eignet sich besonders bei Doppelresidenz, also wenn das Kind ohnehin annähernd gleichmäßig bei beiden Elternteilen lebt.
Modell 2: Blockweise Aufteilung
Ein Elternteil übernimmt die erste Hälfte der Ferien, der andere die zweite. Das gibt dem Kind längere zusammenhängende Zeiten mit jedem Elternteil und reduziert Übergaben.
Modell 3: Wochenweise Wechsel
Die Ferien werden wochenweise abgewechselt. Das ermöglicht Flexibilität, erfordert aber klare Absprachen und regelmäßige Übergaben.
Modell 4: Hauptbetreuung mit Urlaubswochen
Das Kind bleibt größtenteils beim hauptbetreuenden Elternteil, der andere Elternteil hat zwei bis vier zusammenhängende Urlaubswochen. Dieses Modell entspricht oft dem Mindeststandard bei wenig Kontakt im Alltag.
Tipp: Welches Modell passt, hängt vom Alter des Kindes, den Arbeitszeiten beider Elternteile und der bisherigen Betreuungsrealität ab. Kleine Kinder brauchen andere Strukturen als Jugendliche.
Was passiert, wenn sich Eltern nicht einigen können?
Nicht immer gelingt eine einvernehmliche Lösung. Wenn die Kommunikation schwierig ist oder grundlegende Uneinigkeit besteht, gibt es in Österreich klare Wege.
Schritt 1: Mediation versuchen
Familienmediation ist oft schneller, günstiger und schonender als ein Gerichtsverfahren. Mediator:innen helfen dabei, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die beide Seiten mittragen können.
Schritt 2: Familienberatung in Anspruch nehmen
Das Petsch Kompetenzzentrum und andere österreichische Familienberatungsstellen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung für getrennte Eltern an. Oft reicht ein gemeinsames Gespräch mit Unterstützung.
Schritt 3: Pflegschaftsgericht einschalten
Wenn alle anderen Wege scheitern, entscheidet das Pflegschaftsgericht (zuständiges Bezirksgericht) im Außerstreitverfahren. Das Gericht orientiert sich dabei ausschließlich am Kindeswohl nach §138 ABGB.
Ein aktuelles OGH-Urteil aus 2025 stärkt dabei das Kontaktrecht des nicht-hauptbetreuenden Elternteils: Eine schrittweise Ausweitung des Ferienkontaktrechts auf jeweils eine volle Woche pro Sommermonat ist laut OGH zulässig und kindeswohlkonform.
Wichtig: Ein Gerichtsverfahren dauert und belastet alle Beteiligten — besonders die Kinder. Außergerichtliche Einigungen sind fast immer vorzuziehen.
Auslandsreisen mit dem Kind: Was Sie unbedingt wissen müssen
Gerade in den Sommerferien möchte man mit dem Kind verreisen. Bei gemeinsamer Obsorge gelten hier klare Regeln.
Auslandsreisen erfordern grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils. Das gilt auch dann, wenn das Kind hauptsächlich bei Ihnen lebt. Die Rechtsgrundlage findet sich in §162 ABGB analog.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Informieren Sie den anderen Elternteil frühzeitig über geplante Auslandsreisen
- Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein — per E-Mail oder Nachricht genügt
- Bei Verweigerung ohne sachlichen Grund kann das Gericht eine Genehmigung erteilen
- Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung
Tipp: Klären Sie Auslandsreisen bereits bei der Jahresplanung im Jänner oder Februar. Kurzfristige Anfragen führen häufig zu Konflikten — nicht weil der andere Elternteil böswillig ist, sondern weil er oder sie sich übergangen fühlt.
Was Kinder in den Sommerferien wirklich brauchen
Hinter allen rechtlichen und organisatorischen Fragen steht eine einfache Wahrheit: Kinder brauchen in der Ferienzeit vor allem Stabilität und das Gefühl, dass ihre Eltern kooperieren.
Rainbows Österreich, eine Organisation zur Begleitung von Trennungskindern, betont: Elternkonflikte rund um die Ferienplanung belasten Kinder stark. Kooperation der Eltern ist der wichtigste Schutzfaktor — wichtiger als jede rechtliche Regelung.
Was Kinder in den Sommerferien brauchen:
- Klare Strukturen und verlässliche Übergabetermine
- Das Wissen, dass sie beide Elternteile lieben dürfen
- Keine Aufgabe als Bote oder Informationsquelle zwischen den Eltern
- Genug Zeit, um bei jedem Elternteil wirklich anzukommen
- Rücksicht auf Freundschaften und eigene Pläne (besonders bei Jugendlichen)
Eltern-Bildung.at empfiehlt: "Hilfreich und ratsam ist es, bereits zu Jahresbeginn einen genauen Plan zu machen, welche Ferien das Kind bei welchem Elternteil verbringt." Das reduziert kurzfristige Konflikte erheblich.
Praktische Tipps für eine faire Sommerferien Regelung bei Trennung
So kommen Sie zu einer Lösung, die funktioniert:
Früh beginnen: Besprechen Sie die Sommerferien 2026 bereits im Jänner oder Februar — nicht erst im Juni. Frühzeitige Planung verhindert Eskalationen.
Schriftlich festhalten: Alle Vereinbarungen gehören schriftlich dokumentiert — Datum, Übergabezeit, Übergabeort. Das schützt beide Elternteile und gibt dem Kind Sicherheit.
Bundeslandspezifische Termine prüfen: Nutzen Sie die Tabelle oben und tragen Sie die konkreten Ferientermine 2026 in Ihre Planung ein. Gerade bei unterschiedlichen Wohnorten der Eltern ist das wichtig.
Auslandsreisen vorab klären: Planen Sie Urlaube außerhalb Österreichs frühzeitig und holen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils rechtzeitig ein — am besten schriftlich.
Digitale Hilfsmittel nutzen: Ein gemeinsamer Betreuungskalender erleichtert die Planung enorm. Tools wie Zweiheim.at helfen getrennten Eltern dabei, Ferienzeiten transparent zu dokumentieren, Übergabetermine festzuhalten und sachlich zu kommunizieren — ohne endlose E-Mail-Ketten.
Fazit
Die Sommerferien Regelung nach einer Trennung ist keine rechtliche Pflichtübung, sondern eine Chance: die Chance, Ihren Kindern zu zeigen, dass ihre Eltern — auch getrennt — füreinander und für sie da sind.
Österreich schreibt keine starre Aufteilung vor. Das gibt Ihnen die Freiheit, gemeinsam eine Lösung zu finden, die zu Ihrer Familie passt. Nutzen Sie diese Freiheit konstruktiv: Planen Sie früh, halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest und stellen Sie das Wohlbefinden Ihrer Kinder konsequent in den Mittelpunkt.
Neun Wochen Sommerferien sind lang — für Kinder, die wissen, dass sie geliebt werden, sind sie eine unvergessliche Zeit.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Österreich eine gesetzliche Pflicht zur hälftigen Aufteilung der Sommerferien?
Nein. Das österreichische Recht schreibt keine hälftige Aufteilung der Sommerferien vor. Eltern können individuell vereinbaren, wie die Ferienzeit aufgeteilt wird. Orientierungswert für den nicht-hauptbetreuenden Elternteil sind mindestens zwei Wochen gemeinsamer Urlaub pro Jahr — das ist aber kein gesetzliches Maximum.
Was passiert, wenn wir uns als Eltern nicht auf eine Ferienregelung einigen können?
Zunächst empfiehlt sich Familienmediation oder eine Beratung bei einer Familienberatungsstelle. Wenn das scheitert, kann das zuständige Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) im Außerstreitverfahren eine Regelung treffen. Das Gericht orientiert sich dabei ausschließlich am Kindeswohl nach §138 ABGB.
Darf ich mit meinem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland fahren?
Nein. Bei gemeinsamer Obsorge benötigen Sie für Auslandsreisen grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils. Holen Sie diese schriftlich ein. Verweigert der andere Elternteil die Zustimmung ohne sachlichen Grund, kann das Gericht eine Genehmigung erteilen.
Wann beginnen die Sommerferien 2026 in Wien?
In Wien beginnen die Sommerferien 2026 am 4. Juli 2026 und enden am 6. September 2026 — das sind neun Wochen. In Bundesländern wie Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg beginnen die Ferien eine Woche später, am 11. Juli 2026.
Wie viel Ferienzeit steht dem nicht-hauptbetreuenden Elternteil zu?
Als Mindestorientierungswert gelten laut familienrechtsinfo.at zwei Wochen gemeinsamer Urlaub pro Jahr. Bei gutem Einvernehmen sind längere Zeiträume möglich und empfehlenswert. Ein OGH-Urteil aus 2025 bestätigt, dass auch eine Ausweitung auf jeweils eine volle Woche pro Sommermonat kindeswohlkonform sein kann.
Ab welchem Alter darf das Kind selbst mitentscheiden, wo es die Ferien verbringt?
Das österreichische Recht sieht keine starre Altersgrenze vor. Ab etwa 14 Jahren wird dem Willen des Kindes jedoch besonderes Gewicht beigemessen — Gerichte berücksichtigen den geäußerten Wunsch eines Jugendlichen in diesem Alter sehr stark. Jüngere Kinder werden ebenfalls gehört, ihr Wille ist aber nicht allein ausschlaggebend.
