Unterhalt steuerlich absetzen Österreich 2026 | Zweiheim.at
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlt, fragt sich oft: Kann ich das steuerlich absetzen? Die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein — aber es gibt echte Entlastungsmöglichkeiten, die viele Eltern nicht kennen oder nicht voll ausschöpfen. Dieser Artikel erklärt, wie Sie Unterhalt steuerlich absetzen in Österreich 2026 — mit konkreten Beträgen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und allem, was Sie für die Arbeitnehmerveranlagung brauchen.
Eine Trennung verändert nicht nur den Alltag, sondern auch die finanzielle Situation beider Elternteile grundlegend. Wer monatlich Alimente zahlt, trägt eine erhebliche finanzielle Last — und fragt sich zu Recht, ob der Staat dabei entlastet.
Die gute Nachricht: Ja, es gibt steuerliche Entlastung. Die wichtigste davon ist der Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) — ein echter Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerschuld direkt reduziert. Dazu kommt die Möglichkeit, den Familienbonus Plus anteilig zu beanspruchen.
Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten es 2026 gibt, wie Sie diese beantragen und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?
Der Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) ist die zentrale steuerliche Entlastung für Elternteile, die Kindesunterhalt zahlen. Er steht Ihnen zu, wenn Sie für ein Kind, das nicht in Ihrem Haushalt lebt, nachweislich den gesetzlichen Unterhalt leisten.
Ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Steuerbegünstigungen: Der UHAB ist kein Freibetrag, sondern ein echter Absetzbetrag. Das bedeutet, er wird nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld. Das macht ihn besonders wertvoll.
Tipp: Selbst wenn Sie wenig verdienen und kaum Steuern zahlen, lohnt sich die Beantragung — der UHAB kann in manchen Fällen sogar zu einer Gutschrift führen.
Wer hat Anspruch auf den UHAB?
Die Voraussetzungen sind klar geregelt (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988):
- Das Kind lebt nicht in Ihrem Haushalt
- Sie leisten den gesetzlichen Unterhalt tatsächlich und nachweislich
- Sie beziehen für dieses Kind keine Familienbeihilfe (weder Sie noch Ihre Partnerin / Ihr Partner)
- Der Unterhalt wurde durch Gerichtsbeschluss oder schriftliche Vereinbarung festgelegt
Wichtig: Ein Unterhaltstitel allein reicht nicht. Das Finanzamt verlangt den Nachweis, dass Sie tatsächlich gezahlt haben.
Unterhaltsabsetzbetrag 2026: Die aktuellen Beträge
Ab Januar 2026 wurden die UHAB-Beträge valorisiert — das heißt, sie wurden an die Inflation angepasst und sind spürbar gestiegen. Das ist eine direkte finanzielle Verbesserung für alle zahlenden Elternteile.
| Kind | UHAB bis Ende 2025 | UHAB ab Januar 2026 |
|---|---|---|
| 1. Kind | 29,20 Euro/Monat | 38,00 Euro/Monat |
| 2. Kind | 43,80 Euro/Monat | 56,00 Euro/Monat |
| 3. und jedes weitere Kind | 58,40 Euro/Monat | 75,00 Euro/Monat |
*Quelle: finanz.at / usp.gv.at*
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein Beispiel: Sie zahlen für zwei Kinder Unterhalt und beantragen den UHAB für das gesamte Jahr 2026.
- Kind: 38 Euro × 12 Monate = 456 Euro
- Kind: 56 Euro × 12 Monate = 672 Euro
- Gesamtersparnis: 1.128 Euro — direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen
Das ist kein unwesentlicher Betrag. Und er steht Ihnen zu — Sie müssen ihn nur beantragen.
Tipp: Der UHAB wird nur für Monate gewährt, in denen Sie tatsächlich Unterhalt gezahlt haben. Wenn Sie in einem Monat die Zahlung aussetzen, entfällt der Absetzbetrag für genau diesen Monat.
Unterhalt steuerlich absetzen Österreich: So beantragen Sie den UHAB
Der UHAB wird nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen ihn aktiv beantragen — entweder über die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) oder die Einkommensteuererklärung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Zahlungsnachweise sammeln: Heben Sie alle Kontoauszüge und Überweisungsbelege für jeden Monat auf, in dem Sie Unterhalt gezahlt haben. Das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern.
Unterhaltstitel bereithalten: Halten Sie den Gerichtsbeschluss oder die schriftliche Unterhaltsvereinbarung griffbereit. Auch wenn Sie diesen nicht immer einreichen müssen — bei Rückfragen des Finanzamts brauchen Sie ihn.
Formular L1k ausfüllen: Der UHAB wird auf dem Formular L1k ("Beilage zur Einkommensteuererklärung L1 – Kinder") beantragt. Dieses Formular ist über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) oder beim Finanzamt erhältlich.
ANV einreichen: Reichen Sie die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline ein. Das geht bequem online und ist kostenlos.
Rückwirkend beantragen (wenn nötig): Sie haben die Möglichkeit, die ANV bis zu 5 Jahre rückwirkend einzureichen. Wer den UHAB bisher nicht beantragt hat, kann also noch für 2021 bis 2025 nachträglich eine Gutschrift erhalten.
Tipp: Nutzen Sie FinanzOnline — dort werden viele Felder automatisch vorausgefüllt, und Sie sehen sofort, welche Auswirkung der UHAB auf Ihre Steuerschuld hat.
Familienbonus Plus: Die zweite große Chance
Neben dem UHAB gibt es eine weitere, oft unterschätzte Möglichkeit: den Familienbonus Plus. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt er 166,68 Euro pro Monat — das sind 2.000,16 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld.
Wie funktioniert die Aufteilung bei getrennten Eltern?
Bei getrennten Eltern kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden:
- Option 1: 100 % beim betreuenden Elternteil (der die Familienbeihilfe bezieht)
- Option 2: Je 50 % auf beide Elternteile (1.000,08 Euro/Jahr pro Person)
Voraussetzung für den zahlenden Elternteil: Sie müssen Anspruch auf den UHAB haben — also nachweislich Unterhalt leisten.
Welche Option ist günstiger?
Das hängt von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab. Die AK Tirol empfiehlt: Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich entscheiden.
Als Faustregel gilt:
- Hat der betreuende Elternteil ein niedrigeres Einkommen, kann die 50/50-Aufteilung günstiger sein — weil der zahlende Elternteil mit höherem Einkommen mehr Steuern spart.
- Hat der betreuende Elternteil ein höheres Einkommen, ist die 100%-Zuteilung an ihn/sie oft sinnvoller.
Tipp: Besprechen Sie die Aufteilung des Familienbonus Plus offen mit dem anderen Elternteil. Eine faire, einvernehmliche Lösung spart beiden Seiten Geld — und schont die Nerven.
Was ist NICHT absetzbar — und was doch noch?
Hier herrscht oft Verwirrung. Deshalb eine klare Übersicht:
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Die Arbeiterkammer Österreich stellt klar: Unterhaltsleistungen selbst sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Der Gesetzgeber hat stattdessen bewusst den pauschalen UHAB vorgesehen.
Das bedeutet: Sie können nicht argumentieren, dass monatliche Alimente von 800 Euro eine außergewöhnliche Belastung darstellen — das Finanzamt wird das ablehnen.
Was aber doch absetzbar sein kann
Es gibt Ausnahmen — nämlich dann, wenn Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil zusätzliche Kosten für das Kind tragen, die über den regulären Unterhalt hinausgehen:
- Krankheitskosten des Kindes, die Sie tatsächlich bezahlt haben
- Kosten bei Behinderung des Kindes
- Außergewöhnliche Aufwendungen, die beim Kind selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen
Wichtig: Diese Kosten sind nur dann absetzbar, wenn Sie nachweislich von Ihnen — und nicht vom anderen Elternteil oder einer Versicherung — getragen wurden. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit einem Steuerberater.
Weitere Absetzbeträge im Überblick
| Absetzbetrag | Betrag 2026 | Wer hat Anspruch? |
|---|---|---|
| Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) | 38–75 Euro/Monat | Zahlender Elternteil (ohne Familienbeihilfe) |
| Familienbonus Plus (bis 18 J.) | 166,68 Euro/Monat | Elternteil mit Familienbeihilfe oder UHAB |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 Euro/Monat | Elternteil mit Familienbeihilfe (automatisch) |
| Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro/Jahr (1 Kind) | Alleinerzieher/in (an bestimmte Einkommensgrenze geknüpft) |
*Quellen: oesterreich.gv.at, usp.gv.at*
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Viele Eltern verschenken Geld, weil sie typische Fehler machen. Diese sollten Sie kennen:
- Kein Nachweis der tatsächlichen Zahlung: Ein Gerichtsbeschluss allein reicht nicht. Bewahren Sie jeden Überweisungsbeleg auf.
- Unterhalt nicht vollständig geleistet: Laut Hilfswerk Österreich besteht bei Teilzahlung kein anteiliger Anspruch auf den UHAB — Sie müssen den vollen gesetzlichen Unterhalt leisten.
- Familienbonus Plus nicht koordiniert: Wenn beide Elternteile unabgestimmt 100 % beantragen, gibt es Probleme mit dem Finanzamt. Koordinieren Sie das rechtzeitig.
- Rückwirkende Beantragung vergessen: Wer die ANV jahrelang nicht eingereicht hat, verliert möglicherweise Geld — bis zu 5 Jahre rückwirkend ist noch möglich.
- Freiwillige Mehrleistungen als Basis: Steuerlich relevant ist nur der gesetzliche Unterhalt, nicht ein freiwillig erhöhter Betrag.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Damit Sie beim Unterhalt steuerlich absetzen in Österreich keine Fehler machen, hier die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:
Legen Sie einen digitalen Ordner an — speichern Sie alle Überweisungsbelege monatlich ab. Das spart Stress bei der Veranlagung.
Nutzen Sie FinanzOnline — die Plattform des BMF ermöglicht eine einfache, papierlose Antragstellung. Das Formular L1k ist dort direkt integriert.
Sprechen Sie mit dem anderen Elternteil über den Familienbonus Plus — eine einvernehmliche Entscheidung über die Aufteilung (50/50 oder 100%) ist steuerlich oft günstiger als keine Absprache.
Prüfen Sie rückwirkende Ansprüche — haben Sie den UHAB in den letzten Jahren nicht beantragt? Reichen Sie die ANV für 2021–2025 nach. Die 5-Jahres-Frist gilt.
Holen Sie sich Beratung — die AK-Steuerberatung ist kostenlos für AK-Mitglieder und kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Bei komplexen Situationen empfiehlt sich ein Steuerberater.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die AK-Steuerberatung oder einen Familienrechtsanwalt.
Fazit
Unterhalt zahlen ist eine finanzielle Belastung — aber der österreichische Steuergesetzgeber hat durchaus Entlastungsmöglichkeiten vorgesehen. Der Unterhaltsabsetzbetrag 2026 wurde valorisiert und bringt zahlenden Elternteilen bis zu 900 Euro pro Jahr (und mehr bei mehreren Kindern) direkt als Steuerersparnis. Kombiniert mit dem Familienbonus Plus können die Ersparnisse noch deutlich höher ausfallen.
Das Wichtigste: Diese Entlastungen kommen nicht automatisch. Sie müssen sie aktiv beantragen — und das geht einfacher als viele denken, nämlich online über FinanzOnline.
Wer den Überblick über Unterhaltszahlungen, Zahlungsnachweise und die Kommunikation mit dem anderen Elternteil strukturiert behalten möchte, findet in Tools wie Zweiheim.at eine praktische Unterstützung für den Co-Parenting-Alltag.
Trennung ist schwer. Aber mit der richtigen Information und ein bisschen Vorbereitung können Sie zumindest finanziell das Beste daraus machen — für sich und für Ihre Kinder.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Unterhalt steuerlich absetzen in Österreich, auch wenn keine Gerichtsvereinbarung vorliegt?
Für den UHAB ist ein Unterhaltstitel — also ein Gerichtsbeschluss oder eine schriftliche Vereinbarung — grundsätzlich erforderlich. Rein mündliche Absprachen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wenn Sie Unterhalt ohne schriftliche Grundlage zahlen, sollten Sie das schriftlich festhalten, um Ihren Anspruch zu sichern.
Was passiert, wenn ich den Unterhalt in einem Monat nicht vollständig zahle?
Laut Hilfswerk Österreich besteht bei Teilzahlung kein anteiliger Anspruch auf den UHAB. Der Absetzbetrag kann nur für Monate geltend gemacht werden, in denen der gesetzliche Unterhalt vollständig geleistet wurde. Es empfiehlt sich daher, bei finanziellen Engpässen frühzeitig eine Anpassung des Unterhaltstitels zu beantragen, anstatt einfach weniger zu zahlen.
Können beide Elternteile gleichzeitig den Familienbonus Plus beantragen?
Ja — aber nur in der 50/50-Variante. Jeder Elternteil beantragt dann die Hälfte des Familienbonus Plus. Es ist jedoch nicht möglich, dass beide Elternteile jeweils 100 % beantragen. Eine Koordination ist daher unbedingt notwendig, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Wie weit rückwirkend kann ich den UHAB beantragen?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann grundsätzlich bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Im Jahr 2026 können Sie also noch für die Jahre 2021 bis 2025 eine Veranlagung einreichen und den UHAB nachträglich geltend machen — sofern Sie in diesen Jahren tatsächlich Unterhalt geleistet haben und Nachweise vorliegen.
Bekomme ich den UHAB auch, wenn ich selbst wenig verdiene und kaum Steuern zahle?
Der UHAB ist ein Absetzbetrag und mindert die Steuerschuld direkt. Wenn Ihre Steuerschuld geringer ist als der UHAB, kann es zu einer Negativsteuer (Gutschrift) kommen — vorausgesetzt, Sie haben Erwerbseinkünfte. In jedem Fall lohnt sich die Beantragung, da Sie im schlimmsten Fall nichts verlieren, aber möglicherweise Geld zurückbekommen.
Muss ich den UHAB jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Der UHAB wird nicht automatisch übertragen. Sie müssen ihn jedes Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung neu geltend machen — mit dem Formular L1k und den entsprechenden Zahlungsnachweisen für das jeweilige Steuerjahr.
